Pfaffenhofen
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Ein Elektrokleinstfahrzeugführer war ohne Versicherungsschutz unterwegs.
(ir) Ein 50-jähriger E-Scooter-Fahrer aus Pfaffenhofen an der Ilm war in der Nacht von Samstag auf Sonntag auf der dortigen Münchener Straße unterwegs und wurde gegen 0:00 Uhr von einer Streifenbesatzung der Polizei gestoppt.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass sein genutztes Fahrzeug lediglich mit einem alten und somit ungültigen Versicherungskennzeichen in der Farbe „Schwarz“ ausgestattet ist.
„Die Weiterfahrt mit dem E-Scooter wurde vor Ort unterbunden“, so ein Sprecher der Pfaffenhofener Polizeiinspektion.
Und er fügte abschließend hinzu: „Der Fahrzeugführer muss sich nun wegen eines Vergehens gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten.“
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Ein Pkw-Lenker erfasste zwei Kinder, die hinter einem geparkten Auto auf die Fahrbahn liefen.
(ir) Ein 38-jähriger Mann aus Nandlstadt war am Freitagnachmittag mit seinem Seat-SUV auf der Hauptstraße in Schweitenkirchen ortsauswärts unterwegs.
Plötzlich liefen gegen 15:50 Uhr zwei zwölfjährige Mädchen hinter einem geparkten Fahrzeug hervor auf die Straße und wurden von dem Pkw erfasst.
Während eines der Mädchen lediglich Schürfwunden erlitt, verlor das andere mehrere Zähne und musste anschließend vom Rettungshubschrauber zum Ausschluss weiterer Verletzungen in eine Münchner Kinderklinik geflogen werden.
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Ein Gespann aus einem Unimog und einem Wohnanhänger verunglückte in einem Wald.
(ir) Ein 15-jähriger Jugendlicher aus Ilmmünster zog am späten Freitagabend mit einem Unimog einen Wohnanhänger, in dem sich sechs Jugendliche und ein junger Erwachsener, alle im Alter zwischen 15 und 21 Jahren befanden, von den Paunzhausener Angerhöfen in Richtung Reichertshausen.
Im Wald vor Reichertshausen verunglückte dann gegen 23:30 Uhr das Gespann. Dabei wurde ein 16-jähriger Mitfahrer aus dem südlichen Landkreis Pfaffenhofen im Wohnanhänger tödlich verletzt.
Eingeleitete Reanimationsmaßnahmen durch den Rettungsdienst blieben ohne Erfolg. Mehrere weitere Jugendliche erlitten leichte Verletzungen.
Die Polizei leitete sofort umfangreiche Ermittlungen ein, unter anderem ordnete die Staatsanwaltschaft Ingolstadt ein unfallanalytisches Gutachten an.
„Der genaue Unfallhergang beziehungsweise die Unfallursache bleiben weiterhin Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen“, so ein Sprecher der Pfaffenhofener Inspektion.
Und er fügte abschließend hinzu: „Fest steht nach jetzigem Ermittlungsstand lediglich, dass der 15-jährige Fahrer des Unimogs nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war.“
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Trotz Durchfahrtsverbots fahren etliche Verkehrsteilnehmer durch einen Baustellenbereich.
(ir) Seit dem 11. März 2024 ist die Münchener Straße in Pfaffenhofen zwischen dem Kreisverkehr in der Schulstraße und dem Kreisverkehr in der Moosburger Straße wegen einer Baustelle für den Verkehr gesperrt.
Die Sperrung wird voraussichtlich noch bis Dienstag, 30. April 2024 bestehen. Bei einer Polizeikontrolle am Dienstag, 2. April 2024 wurden von den Beamten innerhalb kurzer Zeit mehrere Verstöße festgestellt.
Die Missachtung des Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ wird mit einer Verwarnung in Höhe von 50 Euro geahndet.
Nachdem sich Anwohner beschwert hatte, werden von der Polizei in dem Bereich künftig verstärkt Kontrollen durchgeführt.
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Besonders eilig hatte es ein 35-jähriger Autofahrer in der vergangenen Nacht.
(ir) In der Nacht von Freitag auf Samstag zwischen 0:00 Uhr und 1:15 Uhr führten Beamte der Polizeiinspektion Pfaffenhofen an der dortigen Joseph-Fraunhofer-Straße Geschwindigkeitsmessungen durch.
„Der Großteil der Fahrzeuglenker hielt sich an die vorgegeben Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h“, teilte ein Inspektionssprecher mit.
Und er fügte hinzu: „Insgesamt wurden zwei Fahrzeuge beanstandet.“
Darunter befand sich der traurige Spitzenreiter der Nacht, der es mehr als nur eilig hatte. So fuhr der 35-Jährige mit seinem Audi SQ7 auf der Joseph-Fraunhofer-Straße in Richtung Haimpertshofen und wurde dabei mit einer Geschwindigkeit von 118 km/h gemessen.
Ihn erwarten jetzt ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro, 2 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sowie ein dreimonatiges Fahrverbot.
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