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Ausstiegs-Strategie von Stadtwerken und Gesundheitsamt.
(ir) Die Neuburger Stadtwerke können die schon länger andauernde Chlorung des Trinkwassers nach und nach einstellen. Das ist die gute Nachricht, die Werkleiter Ernst Reng und Leitungsverantwortlicher Stephan Strehle als Ergebnis einer Besprechung mit dem Gesundheitsamt verkünden können.
Grundlage für die Entscheidung war eine finale Beprobung an insgesamt 13 Stellen, zu der es jetzt aus dem Trinkwasserlabor einwandfreie Ergebnisse gab.
„Wir haben uns in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt ganz bewusst für eine stufenweise Reduzierung des Chlorgehalts entschieden“, erklärt Ernst Reng.
Und ergänzt: „Bis Mitte März soll die Chlorung dann ganz eingestellt werden“. Während der Reduzierung und auch in den kommenden Monaten bleibt das engmaschige Monitoring bestehen. Darüber hinaus wurden die Probeentnahmestellen technisch und baulich verbessert.
Seit vergangenen Juli mussten die Stadtwerke auf Anweisung des Gesundheitsamtes Chlor beimengen, um dem Keim „Pseudomonas aeruginosa“ Herr zu werden. Seither gab es einen regen Austausch mit dem Gesundheitsamt sowie der Regierung von Oberbayern.
„Uns war klar, dass ein zu früher Ausstieg mit großer Wahrscheinlichkeit zu Problemen geführt hätte“, erklärt Fachmann Stephan Strehle und fügt an: „Wir setzen ganz bewusst auf größtmögliche Sicherheit und den Umstand, dass die Beendigung in der kalten Jahreszeit am zielführendsten ist.“
Die letztliche Ursache für den Keimeintrag im insgesamt 345 Kilometer langen Leitungsnetz kann auch jetzt nicht verbindlich geklärt werden. Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass rund die Hälfte aller deutschen Haushalte dauerhaft gechlortes Wasser erhalten. Erklärtes Ziel der Neuburger Stadtwerke ist es jedoch, dauerhaft ohne Chlorzusatz auszukommen.
Die Neuburger Stadtwerke fördern seit 1993 aus der Karstquelle im Sehensander Forst in rund 230 Metern Tiefe Trinkwasser in hervorragender Qualität. Aus drei Einzelbrunnen werden pro Jahr rund zweieinhalb Millionen Kubikmeter Wasser entnommen und damit rund 29.000 Bürgerinnen und Bürger in Neuburg und Oberhausen versorgt. Alle Mineralien, die ein gutes Trinkwasser enthalten sollte, sind in der richtigen Menge enthalten.
Es werden sowohl chemische als auch bakteriologische Parameter in engen Zeiträumen regelmäßig überprüft. Die bakteriologische Untersuchung findet in Neuburg alle 14 Tage statt. Hinzu kommen ständige baustellenbezogene Untersuchungen. Die Wasserqualität wird in Deutschland durch die sogenannte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt. Das Trinkwasser ist vollkommen zurecht das am besten geschützte und am meisten überwachte Lebensmittel in Deutschland.
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In den kostenlosen Energieberatungen des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen erhalten Bürgerinnen und Bürger Auskunft.
(ir) Neues Jahr, neue Regeln. Gerade im Energiebereich ändert sich 2024 einiges: Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes tritt in Kraft, was zunächst die Heizungen von Gebäuden in Neubaugebieten betrifft. Für Sanierungen erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Zuschüsse.
Die CO2-Emissionen werden teurer und die Mehrwertsteuer für Erdgas steigt wieder. Die Umweltprämie für Elektro-autos sinkt, ebenso die Vergütungen für Strom aus Photovoltaikanlagen. In den Energieberatungen der Kooperationspartner Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, VerbraucherService Bayern (VSB) und Energie effizient einsetzen e. V. können sich Bürgerinnen und Bürger über Neuerungen für Privathaushalte informieren.
Das sind die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Am 1. Januar 2024 trat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Damit müssen Gebäude in Neubaugebieten mit Heizungen ausgestattet werden, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Wer in einer Baulücke oder im Außenbereich neu baut oder wer lediglich seine Heizung tauscht, bekommt mehr Zeit, bis die Pflicht mit erneuerbaren Energien zu heizen greift: In Großstädten über 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026, in kleineren Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Ist in dem betreffenden Gebiet der Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes bereits beschlossen, beginnt die Pflicht jedoch früher.
Für Haushalte, die sich ab 2024 für den Austausch der Heizung entscheiden, gibt es hierfür neben einer Grundförderung von 30 Prozent auch einen „Speedbonus“ von 20 Prozent, wenn das Vorhaben bereits im Jahr 2024 umgesetzt wird. Haushalte mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, einen speziellen Einkommensbonus zu beantragen. In der Summe könnten somit bis zu 70 Prozent der Kosten bezuschusst werden. Für darüberhinausgehende Kosten besteht die Möglichkeit, ein verbilligtes Darlehen zu erhalten, sodass Haushalte auch ohne eigene Ersparnisse eine neue Heizung einbauen können. Förderungen erhalten ausschließlich erneuerbare Energien wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Pelletheizungen und Anschlüsse an Fernwärme. Auch die Zuschüsse für Maßnahmen einer Gebäudesanierung erhöhen sich: Eine nachträgliche Wärmedämmung soll 2024 mit bis zu 30 Prozent gefördert werden.
Zudem steigt der Festpreis für CO2-Emissionen. Diese erhöhten Emissionskosten führen zu höheren Preisen für Heizöl und Erdgas. Die Erhöhung um zehn Euro pro Tonne CO2 verteuert den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh wird das Heizen dadurch um 30 Euro teurer. Ab März 2024 steigt der Erdgaspreis zudem erneut, da der vorübergehend auf sieben Prozent abgesenkte Mehrwertsteuerersatz wieder auf die ursprünglichen 19 Prozent angehoben wird. Aus diesem Grund verteuern sich die Kosten bei einem Verbrauch von 15.000 kWh Erdgas um etwa 120 Euro im Jahr 2024.
Des Weiteren sinkt ab dem kommenden Jahr die Umweltprämie für Elektroautos. Förderung erhalten nur noch die auf der BAFA-Liste stehenden Elektrofahr-zeuge mit einem Listenpreis für das Basismodell von maximal 45.000 Euro. Die Liste ist einsehbar auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de. Die Bundesförderung beträgt dann 3.000 Euro. Hinzu kommt beim Kauf eines Neufahrzeugs die halbe Summe vom Hersteller. Leasing- und Gebrauchtwagen können mit geringeren Zuschüssen gefördert werden. Die Förderung beantragen Verbraucherinnen und Verbraucher nach Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Ab Februar 2024 verringert sich außerdem die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden: Von aktuell 8,2 Cent pro kWh um ein Prozent auf dann 8,12 Cent. Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Weiterführende Informationen finden Sie in den VSB-Tipps auf der Homepage des VerbraucherService Bayern auf www.verbraucherservice-bayern.de.
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit dem VerbraucherService Bayern und dem Verein Energie effizient einsetzen e.V. bieten kostenlose Energieberatungen an. Bei diesen helfen neutrale Energieberater aus dem Landkreis bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in Privathaushalten. Eine Terminvereinbarung erfolgt über die Klimaschutzmanagerin Theresa Dehmel unter der Telefonnummer (0 84 31) 57-8 93 und über den VerbraucherService unter der Telefonnummer (08 41) 95 15 99 90. Die Anfrage kann auch online auf www.neuburg-schrobenhausen.de/klimaschutz und per E-Mail an
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An diesem Abend gibt es auch Infos zur Vorbereitung auf die Amateurfunklizenzprüfung.
(ir) Die Funkamateure der Region Neuburg-Schrobenhausen treffen sich am Freitag, 2. Februar 2024 um 20:00 Uhr im Landgasthof Vogelsang, Bahnhofstraße 24 in 86706 Weichering, zum monatlichen Vereinsabend.
Neben einem Rückblick wird es eine Vorstellung aktueller Aktivitäten des Vereins geben.
Interessierte erhalten an diesem Abend auch Informationen rund um die Vorbereitung auf die Amateurfunklizenzprüfung bei der Bundesnetzagentur.
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Die Neuburger Stadtgärtnerei entfernte kranke und schadhafte Bäume.
(ir) Die schweren Schneebruchschäden vom vergangenen Dezember haben im Bereich der Neuburger Brandlwiese deutlich sichtbare Spuren hinterlassen. Überall liegt Bruchholz im beliebten Freizeitareal direkt an der Donau.
Hinzu kommen zu Beginn der Woche jetzt auch Baumfällungen durch die Stadtgärtnerei. So werden innerhalb von zwei Tagen acht bis zehn unterschiedliche Bäume fachmännisch entnommen.
Im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle hat Baumkontrolleur Eduard Dewiwje vor Kurzem unterschiedlichste Schwachpunkte entdeckt. So liegen unter anderem holzzerstörender Pilzbefall, massive Torisionsrisse, Eschentriebssterben oder auch Stockfäule vor.
Nach gezielten Zugversuchen und engen Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde festgelegt, dass rund zehn markante Bäume entnommen werden müssen.
In einem nächsten Schritt soll nun, ebenfalls unter Einbeziehung der Unteren Naturschutzbehörde, ein Pflanzkonzept für den beliebten Freizeitbereich entwickelt werden. Ziel ist, spätestens im Frühjahr 2025 nachzupflanzen.
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Ausschreibung zum Kunstprojekt am Neuburger Donaukai.
(ir) Auf Initiative von Stadträtin Sissy Schafferhans sollen die kahlen Hausfassaden an der Oskar-Wittmann-Straße in Neuburg schräg gegenüber der Donaubrücke eine deutliche Aufwertung erfahren.
Idee ist, regionale Künstler die großen Flächen bemalen oder besprühen zu lassen und damit einen echten Blickfang zu schaffen. Im vergangenen Dezember hat der Kulturausschuss seine Zustimmung gegeben und so startet jetzt ein Wettbewerb, an dem sich Interessierte gerne beteiligen können.
Bis Dienstag, 5. März 2024 werden kreative Vorschläge in Form von Skizzen über die E-Mail-Adresse
Bereits im Vorfeld wurde festgelegt, dass die Motive einen Bezug zu Neuburg haben sollen und im Idealfall die reiche Historie der Stadt behandeln. Auch die technische und finanzielle Machbarkeit spielen bei der Bewertung eine Rolle.
Bereits eingereichte Skizzen werden natürlich berücksichtigt. Noch im März soll dann im Kulturausschuss entschieden werden, welche fünf Entwürfe in die engere Auswahl kommen.
Von diesen fünf Künstlern werden dann konkrete Entwürfe und auch Kostenvoranschläge angefordert, wobei dann unter anderem auch Material- und Gerüstkosten miteinbezogen werden müssen.
Ganz am Ende des Wettbewerbs entscheidet eine Jury unter Einbeziehung der beiden Hauseigentümer sowie des Denkmalschutzes, welcher Vorschlag umgesetzt wird. Sollten es schlussendlich zwei finale Entwürfe geben, könnte die Entscheidung auch per öffentlicher Umfrage getroffen werden.
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